1928 – 1929 Chronik der Ereignisse und Sachstände

Inhalt 2020-03-25 : 19281929

>> 1928 <<

Eine Feuerwehr Bezirksübung fand am gestrigen Sonntagnachmittag (2. Januar) auf dem Feuerwehr-Übungsplatz unter Leitung des Oberbrandmeister Lutter in Anwesenheit des kommissarischen Bürgermeisters und mehrere Magistratsmitglieder statt.

An der Übung beteiligten sich außer der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr noch die Wehren von Melchow, Danewitz, Lanke, Sydow, Grüntal und Ladeburg, sowie auch die Biesentaler Sanitätskolonne. Die Ladenburger Wehr war mit ihrer Motorspritze erschienen, die im Laufe der Übung auch vorgeführt wurde. Zum Schluss wurde der neue Kreis-Motorlöschzug II der vom Kreise der Biesentaler Feuerwehr zunächst nur vorläufig zur Verfügung gestellt worden ist, vorgeführt. Dann wurde mit der Ladenburger Motorspritze und im Vergleich damit aus der Biesenthaler Handdruckspritze Wasser gegeben wobei sich zeigte, dass sich die Hand Druckspritze neben der Motorspritze noch sehr gut behaupten kann. Ein Nachteil bestand nur darin, dass für die Bedienung der Handdruckspritze eine größere Anzahl Feuerwehrleute in Anspruch genommen wird. Die ganze Übung nahm einen sehr befriedigenden Verlauf und zeigte allen Interessenten, dass die Gerätschaften unserer Feuerwehr in bester Ordnung sind.


Ein großes Schadenfeuer kam es am 10. Februar am späten Nachmittag im Hainischen Hause Ruhlsdorfer Straße, zum Ausbruch. Da niemand anwesend war, konnte sich das Feuer, das zweifellos von verbrecherischer Hand angelegt worden ist, im Innern derart ausbreiten, dass es erst bemerkt wurde als bereits die hellen Flammen aus dem Hause herausschlugen. Die sofort herbeigeeilt Feuerwehr musste sich darauf beschränken, von dem unteren Stockwerk zu retten, was noch zu retten war, während der Dachstuhl völlig ausgebrannt ist. Es konnte festgestellt werden, dass Einbrecher, die sich durch Anlegen einer Leiter und Eindrücken einer Fensterscheibe Eingang Herrschaften, in dem Hause alles durchwühlt hatten. Sie wollten also anscheinend durch den Brand ihre Spuren verwischen. Leider ist von der Einrichtung durch das reichliche Wasser geben vieles vernichtet worden.


Gestern Mittag am 22. März wurde unsere freiwillige Feuerwehr durch die Oberförsterei Biesenthal telefonisch um Löschhilfe gebeten, da der Wald zwischen Samithsee und Aalkastenbrück brenne. Als der vollbesetzte Mannschaftswagen, der sich auf schwierigsten Wegen hindurch Wand, an der Brandstelle anlangte, war das Feuer an der Finow zum Stillstand gekommen, nachdem es eine große Fläche von 1000 qm zerstört hatte. Nur der günstigen Windrichtung ist es zu danken, dass der Brand nicht eine riesige Ausdehnung annahm.


Ein Stuben-Brand am 28. Juni entstand am Dienstag gegen 11:00 Uhr in der Wohnung der Witwe Stahlberg, Schützenstraße 15. Frau Stahlberg hatte in der Küche Feuer angemacht und war, nachdem sie trockene Reiser aufgelegt hatte, weggegangen. Die Glut war dann herausgefallen und hatte zuerst die Scheuerleiste und später mehrere Kleidungsstücke in Brand gesetzt. Das Feuer wurde schließlich vom Hauswirt Brockner und dem hinzueilenden Oberbrandmeister Lutter gelöscht. Der Schaden betrug etwa 50 RM.


In der Nacht vom 24. Zum 25. Juli ist die Wehrmühle hier selbst abgebrannt, die Außenmauern stehen noch und weisen jedoch erhebliche Risse auf, sodass eine gewisse Einsturzgefahr zu bestehen scheint. Eine Prüfung um die weitere Bewohnbarkeit das angrenzenden zweistöckigen Wohngebäudes muss noch erfolgen. Zur Ursache des Brandes wurde festgestellt, dass vorschriftswidrige, freie Lichtleitungen in der Mühle verlegt waren. Dies ermittelten der hinzugezogene Elektromeister und Brandmeister Ringer an Ort und Stelle in einer eingehenden Untersuchung.

>> 1929<<

Am Sonntag, dem 26. Mai fand auf Gut Langerrönne die zweite Übung des vierten Bezirks der Oberbarnimer Feuerwehren statt. An der Übung nahmen die Freiwilligen Feuerwehren Biesental, Danewitz, Ladeburg, Rüdnitz und der Kreismotorlöschzug II, Biesental, in einer Gesamtstärke von 11 Führern und 57 Mann teil.


Bekanntmachung vom Magistrat am 27.Mai „Feuerwehrdienstpflicht!“ -Auszug-

Nach der Ortssatzung vom 24.3.1909 sind alle männlichen Einwohner im Alter von 20–50 Jahren ohne Unterschied des Berufes (mit Ausnahme der Beamten, Lehrer, Ärzte und der ehrenamtlich tätigen Bürger), zur Leistung von Feuerlöschdiensten verpflichtet. Die Löschpflichtigen müssen zu den von der Bürgermeister angesetzten Übung erscheinen, haben sich bei Bränden unverzüglich zur Brandstelle zu begeben und die vom Brandmeister angeordneten Arbeiten ausuführen. Bei Waldbrände sind Hacken, Spaten, Schaufel oder Äxte mit zur Brandstelle zu nehmen. Wer zu den angesetzten Übungen nicht erscheint oder sich bei Feueralarm nicht zur Brandstelle begibt, kann nach der Ortspolizeiverordnung vom 24.3.1909 mit einer Geldstrafe bis zu 30,- RM belegt werden.


Die seit dem Jahr 1925 in Biesenthal stationierte Motorspritze II des Oberbarnimer Kreises wurde auf Anordnung des Landrats am 15. August, gegen den Widerstand des Wehrführers Lutter, nach Werneuchen überführt. Es wäre von Interesse, zu erfahren, welche tatsächlichen Gründe für diese Verlegung maßgebend gewesen sind. In den Kreisen der hiesigen Feuerwehr ist man über diese Maßnahme des Kreises mit Recht erregt, da Sie die Motorspritze stets in bester Ordnung gehalten hat und eine Ehre darin setzte, jedem an sie ergehenden rufe schnellstens zu folgen.


Am 12. Oktober hat der verdiente Leiter der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr, Oberbrandmeister Lutter, wegen der vom Landrat gegen ihn erhobenen Vorwürfe, die er als ungerecht und kränkend empfindet, seinen Posten niedergelegt.

Der Bürgermeister berichtete am 29. Oktober, dass Oberbrandmeister Lutter in der Versammlung, die am letzten Sonnabend stattgefunden hat, einstimmig zum Führer der Wehr wiedergewählt worden ist.

Der Bürgermeister betont, dass er aufs tiefste bedauert, dass die ungerechtfertigten Vorwürfe der Kreisverwaltung den hochverdienten Führer zur Niederlegung des Amtes veranlasst hatten. Er hat zugleich ausgesprochen, das Oberbrandmeister Lutter nach wie vor das volle Vertrauen der städtischen Körperschaften besitze und dass er versuchen werde Herrn Lutter zur Wiederübernahme der Führung der Wehr zu bewegen. Oberbrandmeister Lutter hat die Führung der Wehr wieder übernommen, sodass die durch die unverantwortliche Maßnahme der Kreisverwaltung heraufbeschworene Gefährdung des Feuerschutzes in Biesenthal noch einmal abgewendet worden ist.