Helfen Sie mit, den Ausbruch von Bränden zu vermeiden, indem Sie nachfolgende Verhaltenshinweise beachten:
- Unterlassen Sie sämtliche Aktivitäten, die den Ausbruch von Bränden begünstigen können:
- Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern (z.B. Grillfeuer oder Lagerfeuer) und richten Sie sich nach den ggf. behördlich erlassenen Verboten zum Betreten von Wäldern!
- Rauchen Sie auf keinen Fall im Wald und werfen Sie keine Zigarettenreste fort! Dies gilt selbstverständlich auch bei Autofahrten.
- Vermeiden Sie den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen – Funkenschlag oder erhitze Bauteile können Brände entzünden!
- Parken Sie auch nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund! Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen! Benutzen Sie daher nur ausgewiesene Parkflächen!
- Lassen Sie keinesfalls Glasabfälle achtlos liegen! Diese können wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen.
- Seien Sie auch darüber hinaus wachsam und hinterfragen Sie Ihr Tun!
Eine Übersicht über die aktuelle Gefahrenlage in Ihrer Region können Sie beim DWD abrufen: Waldbrandgefahr
Alternativ finden sie am Ende dieser Seite die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen des Landes Brandenburg.
Um sich und andere nicht zu gefährden und die Arbeit der Feuerwehr zu erleichtern, beachten Sie bitte auch folgende Hinweise:
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter Notruf 112!
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide frei, beachten Sie unbedingt die erlassenen Park- und Halteverbote!
- Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung (Austreten, Abdecken mit Sand oder Erde, Löschen mit Wasser oder Feuerlöschern). Tun Sie dies allerdings nur dann, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen!
- Sollten Sie vor einem Feuer fliehen müssen, so bewegen Sie sich gegen die Windrichtung!
- Der Schutz von Menschen geht vor dem Schutz von Sachwerten! Zögern Sie also nicht, sich und andere in Sicherheit zu bringen, um Wertgegenstände zu bewahren.
Quelle: Bundesamt für Bevökerungsschutz