Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Alkohol vermindert das Reaktions- und Urteilsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen.
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer.
- Die Feuerwerkskörper nur in der Originalverpackung und an einem trockenen Ort aufbewahren.
- Lesen und beachten Sie die Sicherheitshinweise der Gebrauchsanweisung!
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an!
- Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke oder Zimmerfontänen, sollten nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen abgebrannt werden.
- Alle anderen Artikel, insbesondere die der Kategorie F2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden!
- Feuerwerkskörper, die nicht ausdrücklich gemäß Gebrauchsanweisung in der Hand zu halten sind, wie zum Beispiel Handfontänen oder Bengalfackeln, dürfen während und nach dem Anzünden niemals in der Hand gehalten werden.
- Knallkörper mit Anzündschnur oder Anzündkopf auf den Boden legen und entzünden. Knallkörper mit Reibkopf werden an der Reibfläche entzündet und auf den Boden gelegt. Anschließend rasch entfernen.
- Halten Sie die auf dem Feuerwerkskörper angegebenen Sicherheitsabstände ein.
- Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen werfen!
- Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude richten!
- Bei allen aufsteigenden Feuerwerkskörpern auf ungehinderte Aufstiegsmöglichkeit achten!
- Achten Sie beim Abschuss von Raketen auf die Standsicherheit der verwendeten Behältnisse (z.B. Getränkekasten mit leeren Flaschen, usw.).
- Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals an Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Stellen Sie sicher, dass keine gezündeten (brennenden) Feuerwerksartikel durch geöffnete Fenster oder Türen in Ihren Wohnraum gelangen können.
- Entfernen sie vorsorglich normal oder leicht entflammbare Gegenstände von Ihrem Balkon.
- Zündversager niemals zweimal anzünden!
- Blindgänger mit Wasser überschütten und in einem gewässerten Müllbeutel entsorgen.
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:
- Ruhe bewahren und überlegt handeln.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112 und fordern sie Hilfe an. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
- Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen.
- Bei Brandverletzungen sofort mit Wasser kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder auf- suchen.
- Den Gefahrenbereich verlassen.
- Fenster und Türen schließen.
- Die Nachbarn warnen.
- Die Feuerwehr einweisen.
- Wenn das Treppenhaus verraucht ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.