1907 Grundgesetz und Instruktion

Stand 2020-04-03

Das Grundgesetz der Freiwilligen Feuerwehr zu Biesenthal vom 2.Januar 1907 regelte die Belange der Mitgliedschaft. Die im Grundgesetz enthaltenen Instruktionen regeln den Feuerwehrdienst. Die Instruktionen, treten am 27.Februar 1907 mit Gründung der Freiwilligen Feuerwehr in Kraft.

Im Grundgesetz wurden u.a. festgelegt:

die Mitwirkung im Weichbilde von Biesenthal, die Ausbildung für den Feuer­löschdienst, Mitglied kann jeder mit 20 Jah­ren und unbescholtenes Rufes werden, Zusammensetzung und Aufga­ben des Vorstandes, die Einnahmen, Ausgaben und Strafen der Feuerwehr.

Der allgemeine Dienst fordert:

die Einhaltung und Erhaltung der Dienstkleidung,  der Umgang der Mitglieder, Nüchternheit des Feuerwehr­mannes, das Abmelden bei Verlassen des Ortes länger als 3 Tage usw. 

Beim Dienst auf der Brandstelle waren gefordert:

Eile bei Feuerwehrruf, Umsicht, Zuvorkommenheit, Augenmerk auf Menschenrettung, Ausführung der Befehle

Nicht erlaubt waren:

das Verlassen des Postens, Rauchen und Trinken ohne Er­laubnis des Oberführers waren un­tersagt.

Bemerkenswert:

Schon damals genau überlegt und zu Papier gebracht, so findet man, die historische Anforderung in die heutigen  Feuerwehrdienstvorschriften wieder.