Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein – Tag des Rauchmelders

Brandtote sind Rauchtote

Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer. Meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit der Betroffenen stirbt an einer Rauchvergiftung, denn schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer – und lautlos.

Rauchwarnmelder als Lebensretter

Rauchmelder retten Leben. Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

Bereits seit 2016 besteht in Brandenburg die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist, welche ende diesen Jahres, 2020 ausläuft. Das bedeutet, ab 2021 gilt für alle Gebäude eine Rauchmelderpflicht. Diese müssen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) sowie Fluren montiert sein. Mehr Informationen zur Rauchmelderpflicht in Brandenburg finden sie hier und in der Landesbauordnung.

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden. Die Rauchwarnmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in diese Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst die Alarmierungseinrichtung aus und warnt durch einen lauten Signalton. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchmelders in der Regel keinen Alarm aus.

Verhalten im Brandfall

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